Kranken Schülerinnen und Schülern mit folgenden akuten Krankheitssymptomen ist der Schulbesuch nicht erlaubt:

  • Fieber
  • Husten
  • Kurzatmigkeit, Luftnot
  • Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
  • Hals- oder Ohrenschmerzen
  • (fiebriger) Schnupfen
  • Gliederschmerzen
  • starke Bauchschmerzen
  • Erbrechen oder Durchfall

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn

  • ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder vorzugsweise POC-Antigen-Schnelltest) durch ein lokales Testzentrum, einen Arzt oder andere geeignete Stellen vorgelegt wird. Ein Selbsttest reicht nicht aus!
  • der Schüler wieder in einem guten Allgemeinzustand ist (bis auf leichten Schnupfen oder Husten, jedoch ohne Fieber, bzw. oben genannte Symptome)

 

Bei neu aufgetretenden Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber ist ein Schulbesuch nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder vorzugsweisePOC-Antigen-Schnelltest) durch ein lokales Testzentrum, einen Arzt oder andere geeignete Stellen vorgelegt wird. Ein Selbsttest reicht nicht aus!

Bei Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen), bei verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), bei gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern ist ein Schulbesuch ohne Test möglich.