Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

heute Nachmittag kamen Informationen von Seiten des Ministeriums bzgl. dem weiteren Verlauf des Unterrichts nach den Osterferien.

  • Da der Inzidenzwert im Landkreis über 100 liegt, findet für alle Klassen (außer 4a, 4b und 9) Distanzunterricht nach dem bewährten Format statt.
  • Die Klassen 4a, 4b und 9 kommen im Wechseltunterricht in die Schule (täglicher Wechsel, wie gehabt).
  • Um am Präsenzunterricht bzw. an der Notbetreuung teilnehmen zu können, benötigen die Schüler ein negatives COVID-Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
  • Dieser Test kann über die Testung an der Schule nachgewiesen werden, oder durch einen PCR- oder POC-Antigentest, der von medizinischem Personal durchgeführt wurde. Ein Selbsttest zuhause reicht in keinem Falle aus!
  • Für eine Testung in der Schule ist Ihre Zustimmung und evtl. die Zustimmung des Kindes nicht notwendig. Nur wenn Sie den Test an der Schule ablehnen, dann muss die Schule hierüber informiert werden. Schicken Sie Ihr Kind bei Testablehnung keinesfalls in die Schule und auch nicht in die Notbetreuung.
  • Da ein täglicher Wechsel in der kommenden Woche stattfinden wird, bedeutet dies, dass Ihr Kind an jedem Tag (Montag, Mittwoch und Freitag oder Dienstag und Donnerstag) getestet wird. Bitte achten Sie bei Tests, die nicht an der Schule, sondern von medizinischem Personal gemacht wurden, unbedingt auf die Gültigkeit (max. ein Tag vor dem Schulbesuch).
  • Die Tests an der Schule werden im Klassenzimmer durchgeführt und von der jeweiligen Lehrkraft der 1. Unterrichtsstunde überwacht und angeleitet. Ein Eingreifen der Lehrkraft ist nicht vorgesehen (nur bei Gefahr der eigenen Körperverletzung).
  • Bitte beachten Sie, dass auch bei negativem Testergebnis weiterhin Maskenpflicht an der Schule herrscht (auch im Klassenzimmer).
  • Positiv getestete Schüler werden von den anderen Kindern getrennt und müssen von Ihnen abgeholt werden. Außerdem muss Ihr Kind eine weitere Testung bei einem Arzt durchführen lassen. Wenn auch dieser Test positiv ist, ist Kontakt zum Gesundheitsamt aufzunehmen.
  • Die weiteren Entscheidungen trifft dann das Gesundheitsamt.

Für die Teilnahme an der Notbetreuung gelten die gleichen Regelungen bzgl. der Testung, wie für den regulären Unterrichtsbesuch! Testung an der Schule oder maximal 24-Stunden alter PCR oder POC-Antigentest.

Welche Klassen in der zweiten Schulwoche nach den Osterferien in die Schule kommen können, entscheidet sich dann weiterhin Freitags. Der Inzidenzwert ist dann ausschlaggebend und gilt für die darauffolgende Woche.

Wir hoffen, dass wir Sie ein wenig „aufklären“ konnten. Bitte nutzen Sie gerne die Informationen auf den Seiten des Kultusministeriums. Hier sind weitere Fragestellungen im Bereich FAQ ausführlich erklärt.

Eine Elterninformation seitens des Ministeriums bekommen Sie über die Klassenleitungen und finden sie auch hier zum Download!

Die Schulleitung der Franziska-Obermayr-Schule