Nachdem die Schulen nach den Pfingstferien wieder weiter geöffnet wurden, sind hier noch einige wichtige Informationen zur Notbetreuung und zum Ganztag aufgeführt:

Wie bisher gilt weiterhin, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht betreten dürfen, die
– Krankheitssymptome aufweisen,
– in den letzten 14 Tagen in Kontakt mit einer infizierten Person standen,
– einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.

Notbetreuung:

Betreut werden können:
– Kinder der Jahrgangsstufen 1 – 6
– Kinder mit Behinderungen, deren Art und Schwere dies nach bestimmten Kriterien veranlasst
– Kinder, die vom Jugendamt der Notbetreuung zugewiesen wurden

Anspruch auf eine Betreuung haben:

  • bei zwei Erziehungsberechtigten:
    – wenn ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet und die Tätigkeit betrieblich notwendig ist
    – als Vor- oder Abschlussschülerin am Schulunterricht teilnimmt
  • bei Alleinerziehenden
    – wenn das erziehende Elternteil einer Tätigkeit nachgeht und diese Tätigkeit betrieblich notwendig ist

Die Dauer der Notbetreuung erstreckt sich grundsätzlich nur auf die reguläre Unterrichtszeit gemäß dem herkömmlichen Stundenplan!

Der „fehlende Urlaubsanspruch“, welcher bei einer Betreuung in den Pfingstferien zur Notbetreuung ausgereicht hat, wird nicht weiter als Grund für eine Notbetreuung angesehen.

Ein aktuelles Formular für die Inanspruchnahme der Notbetreuung finden Sie hier oder unter Infos/Formulare und Downloads

Ganztagsangebot

Berechtigt zur Teilnahme am offenen Ganztag sind grundsätzlich nur die Schüler, welche schon zu Beginn des Schuljahres für das schulische Ganztagsangebot angemeldet waren und gleichzeitig
– im rollierenden System am Realunterricht der Schule teilnehmen, oder
– im Rahmen der Notbetreuung anwesend sind.

Eine Berechtigung zur Teilnahme über die reguläre Unterrichtszeit hinaus allein aus dem Grund der Zugehörigkeit der Erziehungsberechtigten in einem Beruf der kritischen Infrastruktur besteht künftig nicht!

Wichtig: Im Gegensatz zum regulären Unterrichtsbetrieb zu Beginn des Schuljahres, besteht zur Zeit keine Verpflichtung am Ganztagsangebot teilzunehmen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Ihr Kind am Ganztag teilnehmen wird oder nicht.

Es wird bis auf Weiteres keine Mittagsverpflegung geben. Geben Sie Ihrem Kind bitte ausreichen zu Essen und zu Trinken mit in die Schule!