Ab dem morgigen Donnerstag, 01.07,2021, gilt eine Neuregelung der Maskenpflicht an der Mittelschule:

In Landkreisen mit einem stabilen 7-Tage-Inzidenzwert unter 25 entfällt im Klassenzimmer (auch im Ganztag) für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte die Maskenpflicht nach der Einnahme des Sitz- oder Arbeitsplatzes, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Es soll aber versucht werden, die Abstände einzuhalten. Die übrigen Regelungen bzgl. der Maskenpflicht (auf den Gängen, im Gebäude, auf Toiletten, auf dem Pausenhof, …) bleiben davon unberührt. Selbstverständlich kann ein Mund-Nasen-Schutz freiwillig getragen werden.